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   LG Flensburg, 23.04.2004 - 2 O 203/03   

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LG Flensburg, 23.04.2004 - 2 O 203/03 (https://dejure.org/2004,39540)
LG Flensburg, Entscheidung vom 23.04.2004 - 2 O 203/03 (https://dejure.org/2004,39540)
LG Flensburg, Entscheidung vom 23. April 2004 - 2 O 203/03 (https://dejure.org/2004,39540)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 04.11.2011 - 11 U 88/10

    Erstattungsanspruch als Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen hinsichtlich

    Soweit teilweise in Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten wird, Verteidigerkosten, die erst nach bereits beendeter Durchsuchung entstehen, seien bereits keine "unmittelbar auf der Durchsuchung" beruhenden, sondern lediglich "aus Anlass der Durchsuchung" entstandene Schäden und damit nicht nach § 7 StrEG erstattungspflichtig (so auch: LG Flensburg, Beschluss vom 23.04.2004 zu 2 O 203/03, zitiert nach juris Rn. 3; Meyer, StrEG, 8. Aufl., § 7 Rn. 12), bestehen gegenüber dieser Ansicht vor dem Hintergrund Bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht wegen des Gewichts des Eingriffs in Art. 13 GG das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde, die auf die (nachträgliche) Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme gerichtet ist (sog. Fortsetzungsfeststellungs-beschwerde), auch nach dem Vollzug der Durchsuchung bejaht (BVerfG, NJW 1997, 2163 ff.; BVerfG, NJW 2010, 360), so dass die Beschwerde nicht wegen prozessualer Überholung unzulässig ist.
  • OLG Frankfurt, 14.07.2008 - 1 W 48/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Umfang der wegen einer vollzogenen

    Der Senat hat daher erhebliche rechtliche Bedenken, eine Ersatzfähigkeit der Kosten für die Beschwerde wie das Landgericht mit der Begründung zu verneinen, dass es sich nicht um einen unmittelbaren Schaden im Sinne von § 7 StrEG handele, der durch die Strafverfolgungsmaßnahme verursacht worden sei (so aber LG Flensburg, Beschl. v. 23.04.2004 - 2 O 203/03 -, JurBüro 2004, 566 [juris Rn. 3]).
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